Haftungs- und Zurechnungseinheit (§ 426 I 1 BGB)

Lehrstoff · Feld 7 · D-7.15 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Eine auf tatsächlichen Umständen beruhende Haftungs- oder Zurechnungseinheit bilden Personen, die vor dem Hinzutreten weiterer Schädiger einen Verursachungsbeitrag verwirklicht haben.“ Ihr Beitrag wird der Gegenseite als einer gegenübergestellt und innerhalb der Einheit nicht weiter aufgeteilt.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Haftungs- oder Zurechnungseinheit
  • vor dem Hinzutreten weiterer Schädiger einen Verursachungsbeitrag verwirklicht haben
  • als einer
  • innerhalb der Einheit nicht weiter aufgeteilt

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

Rechtsprechungsformel, BGH, Urt. v. 18.09.1973 – VI ZR 91/71 = BGHZ 61, 213

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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