Schaden und Differenzhypothese (§ 249 I BGB)

Lehrstoff · Feld 7 · D-7.01 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an Rechtsgütern oder Vermögen. Ob und in welcher Höhe sie eingetreten ist, ermittelt die Differenzhypothese: Verglichen wird die jetzige Vermögenslage des Geschädigten mit derjenigen, die ohne das schädigende Ereignis bestünde, und die Differenz ist der Schaden. Wo die Rechnung ein unbilliges Ergebnis liefert, wird sie normativ korrigiert.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • unfreiwillige Einbuße
  • Differenzhypothese
  • jetzige Vermögenslage
  • ohne das schädigende Ereignis
  • Differenz
  • normativ korrigiert

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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