Der Wortlaut
Der merkantile Minderwert ist der Betrag, um den ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug im Verkehr geringer bewertet wird als ein unfallfreies. Er ist kein technischer, sondern ein Marktnachteil und tritt neben die Reparaturkosten, weil die Herstellung insoweit „zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist“ (§ 251 I BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug
- geringer bewertet
- kein technischer, sondern ein Marktnachteil
- neben die Reparaturkosten
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
am Gesetz gebildet