Merkantiler Minderwert (§ 251 I BGB)

Lehrstoff · Feld 7 · D-7.07 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Der merkantile Minderwert ist der Betrag, um den ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug im Verkehr geringer bewertet wird als ein unfallfreies. Er ist kein technischer, sondern ein Marktnachteil und tritt neben die Reparaturkosten, weil die Herstellung insoweit „zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist“ (§ 251 I BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug
  • geringer bewertet
  • kein technischer, sondern ein Marktnachteil
  • neben die Reparaturkosten

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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