Gesellschaft

Handels- und Gesellschaftsrecht · Feld 7 · D-7.01 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Die Gesellschaft wird durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern“ (§ 705 I BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Abschluss des Gesellschaftsvertrags
  • verpflichten
  • Erreichung eines gemeinsamen Zwecks
  • zu fördern

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 705 I BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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