Erbteil bei Gütertrennung

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Feld 1 · D-1.09 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Bestand beim Erbfall Gütertrennung und sind als gesetzliche Erben neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder des Erblassers berufen, so erben der überlebende Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen; § 1924 Abs. 3 gilt auch in diesem Falle“ (§ 1931 IV BGB). Bei drei oder mehr Kindern bleibt es bei § 1931 I 1 BGB; eine Erhöhung nach § 1371 I BGB scheidet aus, weil dieser die Zugewinngemeinschaft voraussetzt.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Gütertrennung
  • ein oder zwei Kinder
  • jedes Kind zu gleichen Teilen
  • drei oder mehr
  • Zugewinngemeinschaft

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 1931 IV BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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