Einheitstheorie

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Feld 1 · D-1.08 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Die Erhöhung des gesetzlichen Erbteils nach § 1371 I BGB dient dem Zugewinnausgleich; ein Wahlrecht zwischen dem großen Pflichtteil und dem kleinen Pflichtteil nebst Zugewinnausgleich besteht nicht (BGH, Urt. v. 25.06.1964 – III ZR 90/63 = BGHZ 42, 182; daran festgehalten in BGH, Urt. v. 17.03.1982 – IVa ZR 27/81). Wer § 1371 II BGB erreicht hat, rechnet mit dem nicht erhöhten Erbteil und erhält den Zugewinnausgleich daneben, nicht statt dessen.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Erhöhung des gesetzlichen Erbteils nach § 1371 I BGB dient dem Zugewinnausgleich
  • Wahlrecht zwischen dem großen Pflichtteil und dem kleinen Pflichtteil nebst Zugewinnausgleich besteht nicht
  • nicht erhöhten
  • daneben

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 1371 BGB · Rechtsprechungsformel

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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