Erbrechtliche Lösung des Zugewinnausgleichs

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Feld 1 · D-1.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben“ (§ 1371 I BGB). Sie setzt voraus, dass Zugewinngemeinschaft bestand und der Ehegatte Erbe wird oder ein Vermächtnis erhält (sonst § 1371 II BGB); den Erbteil erhöht sie unmittelbar nur, wenn er gesetzlicher Erbe wird.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • durch den Tod eines Ehegatten
  • Ausgleich des Zugewinns
  • gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht
  • unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben
  • Erbe wird oder ein Vermächtnis erhält
  • Zugewinngemeinschaft

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 1371 I BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Feld