Zwei Tage zu spät, zwei Wochen Zeit

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Gemeinde zieht K zu einem Herstellungsbeitrag heran; K legt Widerspruch ein. Der Widerspruchsbescheid wird ihm am Freitag, dem 1. Oktober 2027, zugestellt. Sein Bevollmächtigter V gibt die Klageschrift am Freitag, dem 29. Oktober 2027, zur Post; sie geht am Donnerstag, dem 4. November 2027, bei Gericht ein. Der gerichtliche Hinweis auf die Verspätung wird V am Montag, dem 8. November 2027, zugestellt.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hier greift ausnahmsweise § 74 I 1 VwGO, weil im Kommunalabgabenrecht ein Widerspruch statthaft war.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Klagefrist endete mit Ablauf des Dienstags, des 2. November 2027, weil der 1. November 2027 Allerheiligen war.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gewahrt ist die Frist gleichwohl, weil V die Klageschrift schon am 29. Oktober 2027 zur Post gegeben hat.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein rechtzeitig abgesandter, auf dem Postweg verzögerter Schriftsatz begründet kein Verschulden — auch nicht das des Bevollmächtigten.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen, und in derselben Frist ist die Klage nachzuholen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wird die Wiedereinsetzung gewährt, spricht das Gericht sie in einer eigenen Nummer des Urteilstenors aus.

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