Wer beteiligt ist und wer handeln kann

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Fraktion F des Gemeinderats der Gemeinde G wehrt sich gegen ihren Ausschluss aus einem Ausschuss. Das Landratsamt L will gegen eine Weisung der Regierung klagen. Der siebzehnjährige S erhebt gegen seinen Ausschluss vom Unterricht selbst Klage; seine Eltern wissen davon nichts.

  1. Aussage 1 von 7 · Richtig oder falsch?

    Wer Beteiligter des Verfahrens ist, sagt § 63 VwGO in vier Nummern, und der Beigeladene gehört ausdrücklich dazu.

  2. Aussage 2 von 7 · Richtig oder falsch?

    Die Fraktion F ist beteiligtenfähig, obwohl sie weder rechtsfähig noch eine juristische Person ist.

  3. Aussage 3 von 7 · Richtig oder falsch?

    Das Landratsamt L ist nach § 61 Nr. 3 VwGO beteiligtenfähig, weil Art. 13 S. 1 AGVwGO es als Vertretungsbehörde des Freistaats benennt.

  4. Aussage 4 von 7 · Richtig oder falsch?

    Ob der siebzehnjährige S selbst wirksam Klage erheben kann, entscheidet sich nach dem Gegenstand des Verfahrens.

  5. Aussage 5 von 7 · Richtig oder falsch?

    Die Gemeinde wird im Prozess durch den Gemeinderat vertreten, dieser durch den ersten Bürgermeister.

  6. Aussage 6 von 7 · Richtig oder falsch?

    Fehlt die Prozessfähigkeit, hat das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen.

  7. Aussage 7 von 7 · Richtig oder falsch?

    Steht der Fraktion F kein organschaftliches Recht zu, fehlt ihr schon die Beteiligtenfähigkeit.

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