Fünf Nummern, eine andere Reihenfolge

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Eine Bundesbehörde mit Sitz außerhalb Bayerns ordnet gegenüber K eine Maßnahme an, die sich auf sein Grundstück in Unterfranken bezieht. Die Beamtin B des Freistaats klagt gegen ihre Versetzung; ihr dienstlicher Wohnsitz liegt in Schwaben, ihr Wohnsitz in Oberbayern. Ein dritter Kläger verlangt vom Freistaat die Unterlassung einer Äußerung.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Klage des K ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil eine Bundesbehörde gehandelt hat, entscheidet § 52 Nr. 2 S. 1 VwGO: zuständig ist das Gericht am Sitz der Behörde.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Klage der Beamtin B kommt es auf ihren dienstlichen Wohnsitz an, nicht auf ihren Wohnsitz.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Zuständigkeitsregel für Anfechtungsklagen gilt in denselben Fällen auch für Verpflichtungsklagen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Unterlassungsklage bleibt nur der Auffangtatbestand des § 52 VwGO, und der knüpft an den Beklagten an, nicht an den Kläger.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Kommen nach § 52 VwGO mehrere Gerichte in Betracht, bestimmt das Bundesverwaltungsgericht das zuständige.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.

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