Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Vor dem Schöffengericht steht A wegen Diebstahls, Hehlerei und Trunkenheit im Verkehr. Es bestehen der Haftbefehl vom 3. Februar 2026 – 4 Gs 118/26 –, der Beschluss vom 6. Februar 2026 – 4 Gs 131/26 – über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die Beschlagnahme eines Transporters, ein Arrest über 8.000 Euro. Am 9. Juni 2026 ergehen insoweit Freispruch, sonst ein Jahr mit Bewährung, keine Einziehung.
Mit dem Freispruch endet die vorläufige Entziehung von selbst; sie war auf das Urteil hin angelegt und verliert mit ihm ihre Grundlage.
Die Beschlagnahme des Führerscheins bekommt keine eigene Ziffer, weil sie in der vorläufigen Entziehung schon steckt.
Beschlagnahme und Vermögensarrest bleiben bis zur Rechtskraft bestehen, weil bis dahin offen ist, ob es bei dem Urteil bleibt.
Eine Ziffer je Maßnahme, jede mit ihrem Aktenzeichen — so sieht der Aufhebungsbeschluss aus.
Der Grund, warum jede dieser Ziffern den Tenor meidet, steht nicht im Kostenrecht, sondern im Beschwerderecht.
Wird statt der Entziehung ein Fahrverbot verhängt, bleibt der Führerschein bis zum Ablauf der Verbotsfrist in amtlicher Verwahrung.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.
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