Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Das Schöffengericht verurteilt A, 25 Jahre alt, am 11. Mai 2026 wegen Betruges in drei Fällen zu einem Jahr Gesamtfreiheitsstrafe mit Bewährung. Die Beratung ergab vier Punkte: Bewährungszeit drei Jahre, 1.800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung in Raten von 150 Euro, Anzeige jedes Wohnungswechsels, Unterstellung unter eine Bewährungshelferin. Der Entwurf setzt alle vier als Ziffer IV in den Tenor.
Ohne die Bestimmung der Bewährungszeit läuft überhaupt keine Frist — ein Mindestmaß tritt nicht kraft Gesetzes ein.
Der Betrag braucht keine Fälligkeitsbestimmung: Er wird mit der Rechtskraft fällig, und das genügt.
Die Unterstellung unter die Bewährungshilfe steht hier nicht im Ermessen des Gerichts; sie ist der gesetzliche Regelfall.
Ist jede der vier Anordnungen dorthin geschrieben, wohin ihre Vorschrift sie stellt, sieht der Beschluss so aus.
Im Beschluss heißt der Betroffene weiterhin „der Angeklagte“, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Begründet wird der Beschluss nur ausnahmsweise — und die Vorschrift, die das erklärt, steht weit vor dem Recht der Hauptverhandlung.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.
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