· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Gemeinde G setzt gegen K mit Bescheid vom 4. Mai 2026 einen Herstellungsbeitrag von 8.400 Euro fest; Grundlage ist ihre Beitragssatzung. K hält die Satzung für unwirksam und erhebt ohne Vorverfahren Klage — allerdings nur, soweit im Bescheid mehr als 5.200 Euro festgesetzt sind. Sein Antrag lautet, den Bescheid aufzuheben, „soweit er rechtswidrig ist“.
Streitgegenstand ist die Behauptung des K, der bezeichnete Bescheid sei rechtswidrig und verletze ihn in seinen Rechten.
Dass K ohne Vorverfahren klagt, ist hier nicht die Regel des Art. 12 II AGVwGO, sondern ein Wahlrecht.
Weil der Bescheid nur eine einzige Regelung enthält, kommt eine Teilanfechtung nicht in Betracht.
Der Antrag des K ist so, wie er lautet, für den Tenor unbrauchbar; das Gericht muss ihn vor der Entscheidung fassen.
Der nicht angegriffene Teil des Bescheids wird bestandskräftig, und das gehört in den Tatbestand.
Hält das Gericht die Satzung für unwirksam, bindet das nach § 121 VwGO auch künftige Verfahren zwischen K und der Gemeinde.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.