· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Drei Verfahren. K hat eine Baugenehmigung beantragt; das Landratsamt lehnt mit Bescheid vom 4. Mai 2026 ab, K klagt auf Erteilung. C hat einen Vorbescheid beantragt; die Behörde hat seit acht Monaten nicht entschieden, ein Ablehnungsbescheid liegt nicht vor. D verlangt von der Gemeinde, eine Äußerung auf deren Internetseite zu unterlassen.
Der Verpflichtungstenor beginnt mit der Aufhebung des Ablehnungsbescheids; ohne sie stünde die Ablehnung dem Ausspruch entgegen.
Im Verfahren des C entfällt der Zusatz „unter Aufhebung des Bescheids …“, und der Verpflichtungsausspruch beginnt unmittelbar mit dem Beklagten.
Gegen die Gemeinde lautet Ziffer I: „Die Beklagte wird verpflichtet, die Äußerung … zu unterlassen.“
Ist die Sache nicht spruchreif, ergeht der Bescheidungsausspruch — und die Wendung des Gesetzes wird wörtlich übernommen.
Der Bescheidungsausspruch ist ein voller Erfolg; eine Auffangziffer und eine Kostenquote braucht er nicht.
Steht fest, dass die Erlaubnis zu erteilen ist, dürfen Nebenbestimmungen im Tenor vorbehalten werden.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.
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