Rechtswidrig, und trotzdem abgewiesen

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Das Landratsamt erteilt B am 15. Juni 2026 die Baugenehmigung für ein Wohnhaus. Der Bebauungsplan lässt zwei Vollgeschosse zu; genehmigt sind drei. Zum Grundstück des Nachbarn N hält das Vorhaben die Abstandsflächen ein; zur abgewandten Seite unterschreitet es sie um 0,90 Meter. N klagt und rügt beides. Die Kammer hält beide Verstöße für gegeben.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ob N gewinnt, entscheidet nicht die Rechtswidrigkeit der Genehmigung, sondern die zweite Voraussetzung des § 113 I 1 VwGO.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse trägt die Klage nicht, obwohl sie feststeht.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Unterschreitung der Abstandsfläche um 0,90 Meter trägt dagegen, weil Art. 6 BayBO drittschützend ist.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Genehmigung objektiv rechtswidrig ist, hat die Klage jedenfalls teilweise Erfolg und die Kosten sind zu quoteln.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    In den Entscheidungsgründen darf der Verstoß gegen die Maßfestsetzung gleichwohl benannt werden, mit dem Zusatz, dass er N nicht in eigenen Rechten verletzt.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre N Adressat eines belastenden Bescheids, käme die Kammer bei der Rechtsverletzung mit einem einzigen Satz aus.

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