· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Die Kammer berät drei Sachen an einem Sitzungstag. K1 wendet sich gegen eine Nutzungsuntersagung des Landratsamts; die Kammer hält sie für rechtmäßig. K2 begehrt eine Baugenehmigung und dringt durch. Bei K3 hat sich der angegriffene Bescheid erledigt; er will die Rechtswidrigkeit festgestellt wissen. Die Vorsitzende R diktiert die Gründe und beginnt jeden Abschnitt mit einem Satz.
Der Begründetheitsabschnitt beginnt mit dem Ergebnis; ein „fraglich ist“ hat in einer Entscheidung nichts zu suchen.
Die Norm hinter diesem Obersatz ist § 113 I 1 VwGO, und sie enthält zwei Voraussetzungen, die durch „und“ verbunden sind.
Für K2 genügt der Satz: Die Klage ist begründet, weil der Ablehnungsbescheid rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt.
Bei K3 wechselt der Obersatz die Zeitform: Festgestellt wird, dass der Bescheid rechtswidrig gewesen ist.
Für die allgemeine Leistungsklage und die Feststellungsklage liefert § 113 VwGO den Obersatz ebenfalls; man muss nur den passenden Absatz suchen.
Weil § 113 I 1 VwGO den Widerspruchsbescheid nennt, gehört er in jeden Obersatz einer Anfechtungsklage.
Klagt jemand mit mehreren selbständigen Anträgen, trägt jeder Antrag einen eigenen Obersatz und einen eigenen Gliederungspunkt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.
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