Niemand kommt, und es wird trotzdem entschieden

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Kammer lädt zur mündlichen Verhandlung; die Ladung geht dem Beklagten zwei Wochen vor dem Termin zu und trägt den vorgeschriebenen Hinweis. Der Beklagte erscheint nicht. K beantragt, nach Lage der Akten zu entscheiden; nach dem Akteninhalt ist seine Klage unbegründet. Ein Beigeladener ist am Verfahren beteiligt und erscheint ebenfalls nicht.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 102 II VwGO verlangt nichts weiter, als bei der Ladung auf eine Möglichkeit hinzuweisen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Ladungsfrist beträgt vor dem Verwaltungsgericht mindestens zwei Wochen, und der Vorsitzende darf sie abkürzen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil der Beklagte fernbleibt, ergeht auf Antrag des K ein Versäumnisurteil nach Lage der Akten.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ohne mündliche Verhandlung darf die Kammer nur entscheiden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind — der Beigeladene eingeschlossen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Verkündet wird in der Regel im Termin; statt der Verkündung ist die Zustellung zulässig, und dann läuft eine Zwei-Wochen-Frist.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ob die Anträge gestellt worden sind, beweist der Tatbestand des Urteils ebenso wie das Protokoll.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.

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