Erledigt, und wer die Kosten trägt

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Behörde hebt den angefochtenen Bescheid während des Verfahrens auf. K erklärt die Hauptsache für erledigt; der Schriftsatz wird dem Beklagten am 5. Oktober 2026 zugestellt, ein Hinweis des Gerichts unterbleibt. Der Beklagte schweigt vier Wochen. In einem zweiten Verfahren hat K die festgesetzte Gebühr bezahlt und hält den Gebührenbescheid deshalb für erledigt.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Erledigung ist der Wegfall der Beschwer; die Aufhebung des Bescheids durch die Behörde ist ihr klarster Fall.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch der Gebührenbescheid im zweiten Verfahren hat sich erledigt, weil K gezahlt und die Pflicht damit erfüllt hat.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Erklären beide Beteiligten die Hauptsache für erledigt, entscheidet das Gericht durch Beschluss nach billigem Ermessen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Schweigt der Beklagte länger als zwei Wochen, gilt die Hauptsache auch ohne seine Erklärung als erledigt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Widerspricht der Beklagte, wird die Klage als unzulässig abgewiesen, weil das Rechtsschutzbedürfnis entfallen ist.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Einstellungsbeschluss nach übereinstimmender Erledigungserklärung sieht anders aus als der nach einer Klagerücknahme.

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