· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Gemeinde G regelt die Benutzung ihrer Mehrzweckhalle durch Satzung und lässt darin nur Vereine mit Sitz in G zu. Der Verein K aus der Nachbargemeinde, der die Halle seit Jahren mitbenutzt hat, ist ausgeschlossen. K will, dass G die Satzung um eine Regelung für auswärtige Vereine ergänzt. Sein Bevollmächtigter stellt beim Verwaltungsgerichtshof einen „Antrag nach § 47 VwGO auf Ergänzung“.
§ 47 VwGO trägt das Begehren des K auch nicht entsprechend; das ergibt schon der Wortlaut zweier Absätze.
Der Antrag ist deshalb in einen Antrag nach § 47 I Nr. 2 VwGO auf Unwirksamkeitserklärung der bestehenden Satzung umzudeuten.
Statthaft ist vor dem Verwaltungsgericht die allgemeine Leistungsklage, weil der Erlass einer Satzung kein Verwaltungsakt ist.
Wer den Eingriff in die Gestaltungsfreiheit vermeiden will, hat eine zweite Klageart zur Hand, und § 43 II 1 VwGO steht ihr nicht entgegen.
Weil K die Halle jahrelang mitbenutzt hat und die Satzung ihn nun ausschließt, ist er ohne Weiteres klagebefugt.
Bleibt G bei der Ausgestaltung ein Spielraum, wird das Klageziel auf das Tätigwerden dem Grunde nach beschränkt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.