Strafrecht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die große Strafkammer hat A wegen Körperverletzung zum Nachteil der früheren Partnerin Z verurteilt; A bestreitet. Das Urteil nennt die Aussage „glaubhaft und detailreich“, gibt sie zusammengefasst wieder und lässt eine frühere Abweichung offen. Die Feststellungen nennen einen Rechtsstreit der beiden ums Haus; Z2 hat bekundet, Z habe ihr am Tatabend davon erzählt. Dem „überzeugenden“ Gutachten hat sie sich angeschlossen.
Trägt eine einzige Aussage die Verurteilung, steigen die Darstellungsanforderungen — und sie sind in vier Punkten beschrieben.
Dass Z2 bekundet hat, Z habe ihr noch am Tatabend davon erzählt, beseitigt die Lage insoweit nicht.
Der Rechtsstreit über das Haus ist erörterungsbedürftig, obwohl niemand ihn zum Thema gemacht hat.
„Die Kammer hat sich dem überzeugenden Gutachten angeschlossen“ trägt ebenso wenig, und zwar aus demselben Grund.
Die Wiedergabe der Aussage darf das Revisionsgericht nicht verlangen, weil es die Zeugin nicht gehört hat.
Hält das Urteil ausdrücklich fest, die Kammer sei sich der besonderen Beweislage bewusst gewesen, ist die Darstellung ausreichend.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VI weiterlesen.
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