Drei Fälle, zwei Einlassungen

Strafrecht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die große Strafkammer hat A wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt. Zu den Fällen 1 und 2 hat er sich eingelassen, einzelne Nachfragen aber nicht beantwortet; zu Fall 3 schwieg er. Die Gründe lauten: „Zu Fall 3 schweigt der Angeklagte; ein Unschuldiger hätte den Vorwurf sofort zurückgewiesen.“ Ferner habe A sich „erst nach Akteneinsicht“ geäußert und „bis zuletzt jede Verantwortung bestritten“.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Satz zu Fall 3 verkehrt ein Recht in einen Nachteil, und die Norm dazu steht in der Strafprozessordnung.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Fälle 1 und 2 liegt es anders, und die Grenze verläuft nicht zwischen Reden und Schweigen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil A zu zwei von drei Fällen ausgesagt hat, ist sein Aussageverhalten insgesamt würdigungsfähig.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    „Erst nach Akteneinsicht“ darf ebenfalls nicht gegen A gewendet werden, und dasselbe gilt für eine ganze Reihe weiterer Umstände.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein Bestreiten darf jedenfalls dann gegen den Angeklagten gewertet werden, wenn es nachweislich unwahr war.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Alle drei Beanstandungen führt man mit der Sachrüge, und keine von ihnen braucht das Protokoll.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VI weiterlesen.

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