Ein Jahr für die Sache, zwei Jahre für die App

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Amtsgericht Fürth, 340 C 1188/27. Liliane Wörnhör, Verbraucherin, kaufte am Dienstag, dem 3. März 2026, bei der beklagten Unternehmerin eine Wandladestation für 2.480,00 EUR; vereinbart war die dauerhafte Bereitstellung der Steuerungs-App. Am Montag, dem 10. Mai 2027, lässt sich die Ladeleistung über die App nicht mehr regeln. Die Beklagte beruft sich auf Zeitablauf.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Vermutung zugunsten des Verbrauchers steht in § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB; sie greift, wenn sich der Mangel innerhalb eines Jahres zeigt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für einen Mangel der Ladestation selbst wäre die Vermutung am 10. Mai 2027 bereits abgelaufen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für den Mangel der digitalen Elemente gilt ein eigener Zeitraum; er reicht bis zum Ablauf des 3. März 2028.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die kurze Frist des § 477 Abs. 1 Satz 3 BGB spielt hier keine Rolle, weil kein lebendes Tier gekauft wurde.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Beweisen muss die Käuferin nur, dass sich der abweichende Zustand im maßgeblichen Zeitraum gezeigt hat.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Beklagte kann die Vermutung nur durch den Beweis des Gegenteils ausräumen; Zweifel zu säen genügt nicht.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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