Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Landgericht Schweinfurt, 1 O 129/27. Wendelin Aschenbrenner verlangt von seiner Nichte Konstanze Ruhland 19.500,00 EUR zurück, die er ihr 2025 in drei Raten überwiesen hat. Er behauptet ein Darlehen, sie eine Schenkung. Nach der Vernehmung zweier Zeugen steht für zwei Raten über zusammen 13.000,00 EUR eine Rückzahlungsabrede fest; für die dritte bleibt es bei Aussage gegen Aussage.
Für die Rückzahlungsabrede trägt der Kläger die Last, und für diese Regel gibt es keine Fundstelle.
Damit der Leser weiß, worauf es ankommt, gehört der Beweislastsatz an den Anfang der Entscheidungsgründe.
Für die dritte Rate schreibt die Kammer, sie habe sich nicht überzeugen können — nicht, das Gegenteil stehe fest.
Dass die für die Überzeugung leitenden Gründe im Urteil anzugeben sind, verlangt § 286 Abs. 2 Satz 1 ZPO.
Bei diesem Ausgang trägt der Kläger ein Drittel der Kosten und die Beklagte zwei Drittel; aufgehoben werden sie nicht.
Eine Beweislastentscheidung setzt voraus, dass zuvor jedes erhobene Beweismittel gewürdigt worden ist.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.