Gutgläubiger Erwerb der Verfügungsbefugnis (§ 366 I HGB)

Prüfungsschema · Handels- und Gesellschaftsrecht · Erstes Staatsexamen

Der Aufbau

  • Der Erwerbstatbestand des Bürgerlichen Gesetzbuchs – Einigung und Übergabe, § 929 S. 1 BGB, oder eines der Übergabesurrogate; für das Pfandrecht § 1207 BGB
  • Der Veräußerer ist nicht Eigentümer – der gutgläubige Erwerb nach §§ 932 bis 934 BGB ist eröffnet ⤷ Weiche: Worauf richtet sich der gute Glaube des Erwerbers? – auf das Eigentum des Veräußerers: § 932 BGB genügt, § 366 I HGB wird nicht gebraucht / auf die Verfügungsbefugnis: der Erwerber weiß, dass die Sache einem anderen gehört, hält den Veräußerer aber für verfügungsbefugt – hier und nur hier hilft § 366 I HGB. Durchwirkung: Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt allein den guten Glauben an das Eigentum; wer § 932 BGB auf die Verfügungsbefugnis anwendet, erweitert ihn um einen Gegenstand, den er nicht kennt, und braucht § 366 I HGB nie.
  • Kaufmann als Veräußerer oder Verpfänder → S-1.01
  • Im Betriebe seines Handelsgewerbes – § 343 I HGB, Vermutung § 344 I HGB → S-1.04
  • Bewegliche Sache, die ihm nicht gehört – Veräußerung oder Verpfändung
  • Guter Glaube an die Befugnis, „über die Sache für den Eigentümer zu verfügen“ – Maßstab ist § 932 II BGB: schädlich sind Kenntnis und grobe Fahrlässigkeit. Je branchenfremder das Geschäft, desto höher die Anforderungen an die Nachforschung (BGH, Urt. v. 09.11.1998 – II ZR 144/97)
  • Kein Abhandenkommen – § 935 I BGB; Ausnahme für Geld, Inhaberpapiere und öffentliche Versteigerung § 935 II BGB
  • Rechtsfolge – Eigentums- oder Pfandrechtserwerb. § 366 II HGB erstreckt den Schutz auf den guten Glauben an die Befugnis, ohne Vorbehalt des Rechts eines Dritten zu verfügen; § 366 III 1 HGB stellt die gesetzlichen Pfandrechte des Kommissionärs, Frachtführers, Verfrachters, Spediteurs und Lagerhalters gleich, mit der Einschränkung des § 366 III 2 HGB ⤷ Weiche: Soll § 366 I HGB über seinen Wortlaut hinaus angewandt werden – auf den Scheinkaufmann, auf den guten Glauben an die Vertretungsmacht oder auf Kleingewerbetreibende? – ja: die Schutzbedürftigkeit des Verkehrs ist dieselbe / nein: die Vorschrift benennt Kaufmann, Handelsgewerbe und Verfügungsbefugnis und ist Ausnahme vom Grundsatz, dass nur das Eigentum Gegenstand des guten Glaubens ist. Durchwirkung: Der Ast entscheidet über den Eigentumserwerb; ein Mehrheitsprädikat steht für keine der Fragen zur Verfügung → S-0.04.

4 Normen im Überblick

Schemata, die daran hängen

Weitere Schemata in Feld 5

Dieses Schema kannst du hier lesen, so oft du willst. Bei ALEX – Tutor füllst du es als Lückenschema aus, und die Punkte, die dabei gefehlt haben, kommen von selbst wieder — nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Dazu ein Fehlerprotokoll aus dem, was du wirklich danebenhattest, und eine Korrektur für deine eigene Klausur. Kostenlos anmelden.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.