Die Konstanzanalyse vergleicht die Aussage über die Zeit — die erste Offenbarung, die polizeiliche Vernehmung, gegebenenfalls die richterliche Vernehmung und die Angaben in der Hauptverhandlung. Sie fragt nicht, ob die Aussage gleich geblieben ist, sondern wo sie sich verändert hat und was das bedeutet.
Der Maßstab unterscheidet Kerngeschehen und Randgeschehen. Abweichungen im Kern — wer, was, wie oft — sind erklärungsbedürftig. Abweichungen im Randbereich — Uhrzeit, Reihenfolge zweier Nebenereignisse, Kleidungsfarbe — sind normal und sprechen eher für als gegen eine erlebnisbasierte Schilderung; eine über Jahre wortgleiche Aussage ist verdächtiger als eine, die sich in Einzelheiten bewegt.
Ebenso aussagekräftig ist die Richtung der Veränderung. Eine Aussage, die sich von Vernehmung zu Vernehmung verschärft, deren Vorwürfe zahlreicher und deren Einzelheiten belastender werden, verlangt eine Erklärung. Eine Aussage, die im Verlauf abgeschwächt oder korrigiert wird, spricht regelmäßig für Zuverlässigkeit, weil die aussagende Person damit eigene Angaben zurücknimmt.
Der praktisch schwierigste Fall ist der Teilwiderruf: Der einzige Belastungszeuge nimmt einen von mehreren Vorwürfen zurück. Der Aussage im Übrigen darf das Gericht dann nur folgen, wenn außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe dies stützen (BGH, Beschluss vom 12.08.2021 – 1 StR 162/21). Solche Gründe sind ein Verletzungsbild, eine kurz nach der Tat abgesetzte Nachricht, die Bekundung eines Zeugen über den Zustand der Betroffenen, eine Spurenlage — und sie müssen benannt und in Beziehung zu dem zurückgenommenen Vorwurf gesetzt werden.
Geschrieben wird auch dieser Abschnitt mit Fundstellen statt mit Etiketten: „Die Angaben der Zeugin sind im Kerngeschehen über drei Vernehmungen hinweg unverändert geblieben. Die Abweichungen betreffen die Uhrzeit und die Reihenfolge zweier Randereignisse; sie sind nach ihrer Art gerade kein Zeichen einer einstudierten Aussage.“
Falle. Der Satz „Die Aussage war konstant“ ersetzt den Vergleich — konstant wozu, in welchen Punkten, mit welchen Abweichungen?