Sachmangel: subjektive, objektive und Montageanforderungen (§ 434 BGB)

Schuldrecht BT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 434 I BGB: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.“ Das Wort ist und. Drei Hürden, alle drei zu nehmen.

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