Ausnahmen von der Werbebindung (§ 434 BGB)

Schuldrecht BT · Vertragstypen und ihr Gewährleistungsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

An öffentliche Äußerungen ist der Verkäufer nach § 434 III 3 BGB nicht gebunden, wenn er sie weder kannte noch kennen konnte, wenn sie bei Vertragsschluss „in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war“ oder wenn sie „die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte“. Unkenntnis — Berichtigung — fehlende Kausalität.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

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