Konkurrenzen beim Sachmangel (§ 437 BGB, § 280 BGB, § 311 BGB)

Schuldrecht BT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Eine Kantinenbetreiberin kauft im März 2027 von einem Küchengerätehändler einen gebrauchten Kombidämpfer für 8.000 €. Beim Verkaufsgespräch sagt der Händler, das Gerät sei generalüberholt; tatsächlich hat er es nur gereinigt, und ein Blick in seine eigene Werkstattakte hätte ihm das gezeigt. Sechs Wochen nach der Lieferung fällt die Steuerung aus. Die Betreiberin lässt sie sofort für 2.400 € ersetzen, ohne dem Händler etwas zu sagen, und will das Geld.

Erster Anlauf — Gewährleistung. Dass das Gerät nicht generalüberholt war, ist ein Sachmangel: Die Angabe aus dem Verkaufsgespräch ist in den Vertrag eingegangen (§ 434 II 1 Nr. 1 BGB). Schadensersatz statt der Leistung setzt aber nach §§ 437 Nr. 3, 281 I 1 BGB eine erfolglose Fristsetzung voraus, und ein allgemeines Selbstvornahmerecht kennt das Kaufrecht — anders als § 637 BGB — nicht. Die Betreiberin hat dem Händler die zweite Andienung genommen.

Zweiter Anlauf — Verschulden bei Vertragsschluss. Die falsche Angabe über die Generalüberholung verletzt eine Pflicht aus §§ 311 II Nr. 1, 241 II BGB, und fahrlässig war sie auch. Trotzdem trägt das nicht: Ab dem Gefahrübergang verdrängen die §§ 437 ff. BGB die c.i.c., soweit es um einen Umstand geht, der zugleich den Sachmangel ausmacht. Der tragende Grund ist teleologisch — zweite Andienung und Zweijahresfrist wären wertlos, wenn derselbe Sachverhalt über § 280 I BGB drei Jahre lang und ohne Frist geltend zu machen wäre.

Dritter Anlauf — allgemeines Leistungsstörungsrecht. Aus demselben Grund verdrängt. § 437 Nr. 3 BGB verweist selbst auf §§ 280, 281 BGB; daneben bleibt für einen unmittelbaren Rückgriff auf § 280 I BGB kein Raum.

Vierter Anlauf — Delikt. § 823 I BGB bleibt neben dem Kaufrecht anwendbar; das Deliktsrecht schützt ein anderes Interesse. Es hilft hier nur nicht: Verletzt ist kein anderes Rechtsgut, sondern die gekaufte Sache selbst. Ob und wann der weiterfressende Mangel diese Grenze verschiebt, ist umstritten und gehört in Feld 3.

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