Unterhalt und Pflege durch nahe Angehörige mindern den Schaden nicht. Der Rechtsgedanke des § 843 IV BGB ist verallgemeinerungsfähig: Solche Leistungen sollen dem Verletzten zugutekommen, nicht dem Schädiger.
Schuldrecht AT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu
Unterhalt und Pflege durch nahe Angehörige mindern den Schaden nicht. Der Rechtsgedanke des § 843 IV BGB ist verallgemeinerungsfähig: Solche Leistungen sollen dem Verletzten zugutekommen, nicht dem Schädiger.
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