§ 13 BGB: Verbraucher ist „jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“. Unternehmer ist nach § 14 I BGB eine „natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft“, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts „in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit“ handelt.