Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit (§ 275 BGB)

Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 275 I BGB§ 275 II BGB§ 275 III BGB
VoraussetzungLeistung ist unmöglichgrobes Missverhältnis zwischen Aufwand und Leistungsinteressepersönliche Leistung, Unzumutbarkeit
Gemessen wirdtatsächliche LageAufwand gegen LeistungsinteresseHindernis gegen Leistungsinteresse
WirkungAnspruch entfälltLeistungsverweigerungsrechtLeistungsverweigerungsrecht
Wer muss handeln?niemandder Schuldnerder Schuldner

Der Unterschied zwischen Absatz 2 und Absatz 3 wird oft verwischt. Absatz 2 vergleicht Geld mit Interesse — der Ring in der Ostsee, das Fundament unter dem fertigen Haus. Absatz 3 setzt voraus, dass der Schuldner selbst leisten muss, und wiegt sein persönliches Hindernis gegen das Interesse des Gläubigers ab: die Sängerin, deren Kind im Krankenhaus liegt.

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