| § 275 I BGB | § 275 II BGB | § 275 III BGB | |
|---|---|---|---|
| Voraussetzung | Leistung ist unmöglich | grobes Missverhältnis zwischen Aufwand und Leistungsinteresse | persönliche Leistung, Unzumutbarkeit |
| Gemessen wird | tatsächliche Lage | Aufwand gegen Leistungsinteresse | Hindernis gegen Leistungsinteresse |
| Wirkung | Anspruch entfällt | Leistungsverweigerungsrecht | Leistungsverweigerungsrecht |
| Wer muss handeln? | niemand | der Schuldner | der Schuldner |
Der Unterschied zwischen Absatz 2 und Absatz 3 wird oft verwischt. Absatz 2 vergleicht Geld mit Interesse — der Ring in der Ostsee, das Fundament unter dem fertigen Haus. Absatz 3 setzt voraus, dass der Schuldner selbst leisten muss, und wiegt sein persönliches Hindernis gegen das Interesse des Gläubigers ab: die Sängerin, deren Kind im Krankenhaus liegt.