Aufbau der c.i.c. (§ 311 BGB, § 241 BGB, § 280 BGB)

Schuldrecht AT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

So steht sie in der Klausur, und in dieser Reihenfolge.

  1. Schuldverhältnis, § 311 II Nr. 1 bis 3 BGB — bei einem Dritten § 311 III BGB. Nenne die Nummer, nicht nur den Absatz.
  2. Pflichtverletzung, § 241 II BGB. Sag, welche Pflicht: Schutz der Rechtsgüter, Aufklärung über einen offenbarungspflichtigen Umstand, Rücksicht auf die Entschließungsfreiheit.
  3. Vertretenmüssen, §§ 276, 278 BGB. § 280 I 2 BGB kehrt die Beweislast um — der Schuldner muss sich entlasten.
  4. Schaden und Kausalität
    Hier fällt die Vorentscheidung über die Rechtsfolge: Steht ein verletztes Rechtsgut im Raum oder ein Vertrag, den es ohne die Pflichtverletzung nicht gäbe?
  5. Rechtsfolge, § 249 I BGB. Bei der Schutzpflichtverletzung das Integritätsinteresse, bei der Aufklärungspflichtverletzung das negative Interesse — auch Aufhebung oder Anpassung des Vertrags.
  6. Konkurrenzen
    Erst ganz am Schluss: Sperrt das Gewährleistungsrecht? Verdrängt § 179 BGB?

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