So steht sie in der Klausur, und in dieser Reihenfolge.
- Schuldverhältnis, § 311 II Nr. 1 bis 3 BGB — bei einem Dritten § 311 III BGB. Nenne die Nummer, nicht nur den Absatz.
- Pflichtverletzung, § 241 II BGB. Sag, welche Pflicht: Schutz der Rechtsgüter, Aufklärung über einen offenbarungspflichtigen Umstand, Rücksicht auf die Entschließungsfreiheit.
- Vertretenmüssen, §§ 276, 278 BGB. § 280 I 2 BGB kehrt die Beweislast um — der Schuldner muss sich entlasten.
- Schaden und Kausalität
Hier fällt die Vorentscheidung über die Rechtsfolge: Steht ein verletztes Rechtsgut im Raum oder ein Vertrag, den es ohne die Pflichtverletzung nicht gäbe? - Rechtsfolge, § 249 I BGB. Bei der Schutzpflichtverletzung das Integritätsinteresse, bei der Aufklärungspflichtverletzung das negative Interesse — auch Aufhebung oder Anpassung des Vertrags.
- Konkurrenzen
Erst ganz am Schluss: Sperrt das Gewährleistungsrecht? Verdrängt § 179 BGB?