Der Baustein
Vier Nachweise muss die Ermessensbegründung erbringen:
- dass die Behörde erkannt hat, dass Ermessen auszuüben ist
- welchen Zweck die Ermächtigung verfolgt
- welche Umstände sie ermittelt hat
- wie sie die Belange abgewogen hat
[BAY] Weil das Vorverfahren nach
Art. 12 Abs. 2 AGVwGO regelmäßig entfällt, ist der Ausgangsbescheid der letzte Zeitpunkt, zu dem
Erwägungen frei angestellt werden können (siehe Feld 7.8) — die Begründung muss deshalb dichter sein
als anderswo.
Die Anordnung steht nach [Norm] im Ermessen der Behörde, Art. 40 BayVwVfG.
Zweck der Ermächtigung ist [Zweck: die Abwehr der Gefahr für … / die Herstellung rechtmäßiger Zustände]. Die Behörde hat ihr Ermessen an diesem Zweck ausgerichtet und dabei folgende Umstände berücksichtigt:
Für ein Einschreiten spricht, dass [Gesichtspunkt 1 mit Tatsachenbezug]. Hinzu tritt, dass [Gesichtspunkt 2]. Gegen ein Einschreiten könnte sprechen, dass [Gesichtspunkt des Betroffenen]. Diesem Gesichtspunkt misst die Behörde geringeres Gewicht bei, weil [Würdigung].
Der im Anhörungsverfahren vorgetragene Einwand, [Vorbringen], greift nicht durch. [Würdigung mit Tatsachenbezug.]
Die Anordnung ist auch verhältnismäßig. Sie ist geeignet, [Zweck] zu erreichen, weil […]. Sie ist erforderlich; ein milderes, gleich wirksames Mittel steht nicht zur Verfügung (Art. 8 Abs. 1 LStVG). Insbesondere [Prüfung der vorgeschlagenen Alternative]. Der zu erwartende Schaden steht schließlich nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg (Art. 8 Abs. 2 LStVG), weil […].
Die Auswahl unter mehreren Verantwortlichen richtet sich nach der Effektivität der Gefahrenabwehr. Herr [Name] wird in Anspruch genommen, weil [Begründung]; von einer Inanspruchnahme des [weiteren Verantwortlichen] wird abgesehen, weil [Begründung].
Worauf es beim Abwandeln ankommt
- Sprachverbote
Keine Wendungen, die eine gebundene Entscheidung suggerieren: „ich sah mich gezwungen“, „war zwingend erforderlich“, „bin verpflichtet“, „musste“. Und keine Leerformel („die Entscheidung entspricht pflichtgemäßem Ermessen“) ohne eine einzige Erwägung (siehe Feld 7.2). - Was in Teil II gewürdigt wird, muss in Teil I stehen
Ein Ermessensgesichtspunkt, der im Sachverhaltsteil nicht vorkommt, hängt in der Luft (siehe Feld 3.10). - Entschließungs- und Auswahlermessen getrennt
Der Absatz muss beide Fragen beantworten (siehe Feld 7.3). - Bei intendiertem Ermessen verkürzt sich der Absatz: die Regelwertung des Gesetzgebers benennen und feststellen, dass Gründe für ein Abweichen nicht ersichtlich sind — dann aber diesen Satz auch wirklich schreiben (siehe Feld 7.6).
- Bei Ermessensreduzierung auf null kehrt sich die Struktur um: erst feststellen, dass Ermessen eröffnet ist, dann, dass es reduziert ist, dann die tragenden Umstände (siehe Feld 7.7).
[BAY]Art. 87 BayVwVfG ergänzen, wenn ein ehrenamtlicher Einsatz für das Gemeinwohl betroffen ist (siehe Feld 7.9).- Technik der Vorbereitung: Bei der Lösungsskizze einen gesonderten Zettel führen und alle im Aktenauszug angesprochenen Ermessensgesichtspunkte sammeln. Was dort steht, muss im Absatz auftauchen — sonst ist es eine Fehlgewichtung.