Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO — worum es geht

Öffentliches Recht IV · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Fünf der vierzig dokumentierten Aufgaben liefen über § 123 VwGO, und trotzdem bekommt das Verfahren hier so viele Einheiten wie § 80a VwGO. Der Grund steht im Gesetz: § 123 V VwGO ist eine Kollisionsnorm, und sie ist in jeder Eilaufgabe zuerst zu beantworten, gleich welches Verfahren am Ende trägt. Wer sie überspringt, hat die Weiche nicht gestellt, sondern nur geraten; und wer sie falsch stellt, verliert nicht einen Prüfungspunkt, sondern die ganze Arbeit — der Antrag ist dann unstatthaft, und die Begründetheit wird nach dem falschen Maßstab geprüft.

Das Verfahren selbst ist knapp geregelt: fünf Absätze, keine dreihundert Wörter, dazu eine Verweisungskette in die Zivilprozessordnung, die abschließend ist und zwei Vorschriften nicht nennt, die man dort erwartet — § 927 und § 942 ZPO. Was das Gesetz nicht regelt, hat die Rechtsprechung gebaut: Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund, das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache und die Ausnahme davon. Beides steht nirgends im Text und entscheidet fast jeden Fall.

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