Die Vollstreckung der Beseitigungsanordnung

Öffentliches Recht VI · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: 5 von 40 Aufgaben (Bayern) Grundlage der Auswertung

(P) Was muss vorliegen, damit aus dem Bescheid ein Abriss wird — und woran scheitert es?

  • Das Vollstreckungsrecht als eigenes Regelwerk steht in Ö2. Hier stehen nur die Schritte, an denen eine baurechtliche Klausur regelmäßig hängenbleibt.

Schema · Von der Beseitigungsanordnung zur Ersatzvornahme

  1. Vollstreckbarkeit, Art. 19 Abs. 1 BayVwZVG: unanfechtbar (Nr. 1), Rechtsbehelf ohne aufschiebende Wirkung (Nr. 2) oder Sofortvollzug angeordnet (Nr. 3); dazu nach Abs. 2 die Nichterfüllung. § 212a Abs. 1 BauGB hilft hier nicht — er betrifft die Drittanfechtung einer Zulassung, nicht die Anfechtung einer Eingriffsmaßnahme (Ö6-8.12).
  2. Zwangsmittel, Art. 29 Abs. 2 BayVwZVG: Zwangsgeld, Ersatzvornahme, Ersatzzwangshaft, unmittelbarer Zwang (Art. 31 bis 34); Art. 29 Abs. 3 BayVwZVG verlangt das schonendste.
  3. Die Reihenfolge steht im Gesetz. Die Beseitigung ist eine vertretbare Handlung, also käme die Ersatzvornahme in Betracht — aber Art. 32 Satz 2 BayVwZVG lässt sie „nur zu, wenn ein Zwangsgeld keinen Erfolg erwarten läßt“. Zuerst wird deshalb Zwangsgeld angedroht; erst wenn es fruchtlos bleibt, folgt die Ersatzvornahme mit eigener Androhung.
  4. Die Androhung, Art. 36 BayVwZVG: schriftlich (Abs. 1 Satz 1), mit zumutbarer Erfüllungsfrist (Abs. 1 Satz 2), ein bestimmtes Zwangsmittel (Abs. 3 Satz 1), keine Kumulierung (Abs. 3 Satz 2), beim Zwangsgeld ein Betrag in bestimmter Höhe (Abs. 5), bei der Ersatzvornahme der vorläufige Kostenveranschlag (Abs. 4 Satz 1), Zustellung (Abs. 7 Satz 1) — auch wenn sie mit dem Bescheid verbunden ist und dieser nicht zuzustellen wäre (Abs. 7 Satz 2). Eine neue Androhung ist erst nach Erfolglosigkeit der vorausgegangenen zulässig (Abs. 6 Satz 2).
  5. Keine Zwangsgeldfestsetzung. Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BayVwZVG macht die Androhung selbst zum Leistungsbescheid; nach Satz 3 wird die Forderung mit fruchtlosem Fristablauf kraft Gesetzes fällig. Wer eine Festsetzung ankündigt oder anficht, greift ins Leere.
  6. Vollstreckungshindernisse. Die fehlende Duldungsanordnung (Ö6-7.10); und Einwendungen nach Art. 21 BayVwZVG — über Gründe, die erst nach Erlass entstanden und mit förmlichen Rechtsbehelfen nicht mehr geltend zu machen sind, entscheidet die Anordnungsbehörde.
  7. Der Zutritt. Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwZVG erlaubt den Beauftragten, die Wohnung des Pflichtigen zu betreten; zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen nur mit schriftlicher Erlaubnis (Satz 2). Für Dritte trägt das die Duldungsanordnung. Nach Art. 37 Abs. 4 Satz 1 BayVwZVG wird die Anwendung eingestellt, sobald erfüllt wird.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema