Urlaub — Entstehung, Umfang, Wartezeit (§ 3 BUrlG, § 4 BUrlG)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 2 Übungsfragen dazu

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (6-Tage-Woche, § 3 I BUrlG) = bei der 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage (Umrechnung nach der Zahl der Wochenarbeitstage).

Der volle Jahresurlaub entsteht mit Beginn des Urlaubsjahres — er wird nicht ratierlich „erarbeitet“.

Der Vollanspruch setzt die Wartezeit von sechs Monaten voraus (§ 4 BUrlG), die nur einmal zu Beginn des Arbeitsverhältnisses läuft.

Auch bei ganzjähriger Krankheit entsteht der Urlaub ungekürzt.

Vertraglicher Mehrurlaub über die 20/24 Tage hinaus ist frei gestaltbar; die zwingenden Schutzvorschriften (§ 13 I BUrlG) gelten nur für den Mindesturlaub.

Zu diesem Modul gehören 2 Übungsfragen mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

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