Sozialauswahl § 1 III KSchG: betriebsbezogen, horizontal, Relation

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 2 Übungsfragen dazu

Examenstreffer: 1 von 13 Terminen · Juni 2023 Grundlage der Auswertung

Stufe 4 der betriebsbedingten Kündigung ist die Sozialauswahl: Unter den vergleichbaren AN muss der sozial am wenigsten schutzwürdige gekündigt werden.

Die Auswahl ist betriebsbezogen (Achtung: anders als der Kündigungsgrund!) und erfasst nur horizontal vergleichbare, austauschbare AN derselben Ebene.

Vier Grunddaten:

  • Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung (§ 1 III 1 KSchG) — maßgeblich ist ihre Relation, nicht bloßes Kriterienzählen.

Ein Leistungsträger darf nur bei konkretem berechtigten betrieblichen Interesse herausgenommen werden (§ 1 III 2) — „guter Mann“ genügt nicht.

💡 Merke
Entscheidend ist das Auswahlergebnis: Der Gekündigte dringt nur durch, wenn er darlegt, dass ein sozial stärkerer vergleichbarer Kollege gehalten wurde; einzelne Gewichtungsfehler ohne Auswirkung auf gerade seine Auswahl schaden nicht (BAG 10.6.2010 – 2 AZR 420/09).

Beweislast AN (§ 1 III 3), aber der AG schuldet Auskunft über seine Auswahlüberlegungen (§ 1 III 1 Hs. 2).

AblaufDie Sozialauswahl, § 1 III KSchG — Stufe 4 der betriebsbedingten Kündigung
  1. Vergleichbare Arbeitnehmer bestimmen
    betriebsbezogen, anders als der Kündigungsgrund; erfasst sind nur horizontal vergleichbare, austauschbare Arbeitnehmer derselben Ebene
  2. Die vier Grunddaten gewichten
    maßgeblich ist ihre Relation, nicht bloßes Kriterienzählen, § 1 III 1 KSchG
    1. Dauer der Betriebszugehörigkeit
    2. Lebensalter
    3. Unterhaltspflichten
    4. Schwerbehinderung
  3. Leistungsträger herausnehmen
    nur bei konkretem berechtigten betrieblichen Interesse, § 1 III 2 KSchG; „guter Mann“ genügt nicht
  4. Das Auswahlergebnis prüfen
    der Gekündigte dringt nur durch, wenn er darlegt, dass ein sozial stärkerer vergleichbarer Kollege gehalten wurde; Beweislast beim Arbeitnehmer, § 1 III 3 KSchG, mit Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber, § 1 III 1 Hs. 2 KSchG

Zu diesem Modul gehören 2 Übungsfragen mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema