Krankheit, Stufe 1: die negative Gesundheitsprognose (§ 1 II KSchG)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 2 Übungsfragen dazu

Kern der Krankheitskündigung ist die negative Gesundheitsprognose — maßgeblich sind die objektiven Verhältnisse bei Zugang, die bisherigen Fehlzeiten haben nur Indizwirkung.

Drei Fallgruppen musst du auseinanderhalten:

  • häufige Kurzerkrankungen (Prognose aus Wiederholung + anfälligem Grundleiden, Referenzzeitraum i.d.R. drei Jahre)
  • lang andauernde Krankheit (Wiederherstellung in absehbarer Zeit — Orientierung ca. 24 Monate — nicht absehbar)
  • die feststehende dauernde Leistungsunfähigkeit.
💡 Merke
Ist mit einer Genesung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, steht die Ungewissheit der dauernden Leistungsunfähigkeit gleich.

Prozessual: abgestufte Darlegungslast — der AN muss die Prognose durch Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht substanziiert bestreiten (→ B5-T2).

Zu diesem Modul gehören 2 Übungsfragen mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema