Haftungsprivileg §§ 104, 105 SGB VII

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 2 Übungsfragen dazu

Bei Personenschäden aus einem Arbeitsunfall ist die Haftung gesperrt:

— der Verletzte ist auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verwiesen.

Das Privileg erfasst alle vertraglichen und deliktischen Ansprüche auf Ersatz des Personenschadens, einschließlich Schmerzensgeld (Haftungsersetzung; verfassungsgemäß).

Die Anerkennung als Arbeitsunfall bindet die Arbeits- und Zivilgerichte (§ 108 SGB VII).

💡 Merke
Das Privileg gilt nur für Personenschäden — für Sachschäden (etwa das zertrümmerte Handy des Kollegen) bleibt es bei den allgemeinen Regeln.

Zu diesem Modul gehören 2 Übungsfragen mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

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