Der Wortlaut
Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aufzuklären ist über Umstände, die für den Entschluss des anderen Teils erkennbar von ausschlaggebender Bedeutung sind und die er nach der Verkehrsauffassung redlicherweise erwarten darf.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen
- erkennbar
- von ausschlaggebender Bedeutung
- redlicherweise erwarten darf
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 241 II BGB für den Rahmen — Gesetzeswortlaut; die Aufklärungsformel ist st. Rspr. des BGH. Daneben stehen die Schutzpflicht und der Abbruch von Verhandlungen nach erwecktem Vertrauen auf den sicheren Abschluss und ohne triftigen Grund.
Womit er verwechselt wird
Der Vertrauensschaden nach § 122 I BGB (D-4.15) hat eine gesetzliche Obergrenze, das Erfüllungsinteresse. Die culpa in contrahendo kennt sie im Gesetzestext nicht — ob sie trotzdem gilt, wird entschieden, nicht behauptet.
Was beim Weglassen verlorengeht
„Erkennbar” fällt weg, und jede verschwiegene Tatsache wird pflichtwidrig. Jede Seite trägt aber ihr eigenes Informationsrisiko.
Gleichwertig formuliert
„Aufzuklären ist über Umstände“ ↔ „Eine Aufklärungspflicht besteht über Umstände“