Vorvertragliche Aufklärungspflicht (§ 241 II BGB)

BGB AT · Feld 9 · D-9.02 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aufzuklären ist über Umstände, die für den Entschluss des anderen Teils erkennbar von ausschlaggebender Bedeutung sind und die er nach der Verkehrsauffassung redlicherweise erwarten darf.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen
  • erkennbar
  • von ausschlaggebender Bedeutung
  • redlicherweise erwarten darf

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 241 II BGB für den Rahmen — Gesetzeswortlaut; die Aufklärungsformel ist st. Rspr. des BGH. Daneben stehen die Schutzpflicht und der Abbruch von Verhandlungen nach erwecktem Vertrauen auf den sicheren Abschluss und ohne triftigen Grund.

Womit er verwechselt wird

Der Vertrauensschaden nach § 122 I BGB (D-4.15) hat eine gesetzliche Obergrenze, das Erfüllungsinteresse. Die culpa in contrahendo kennt sie im Gesetzestext nicht — ob sie trotzdem gilt, wird entschieden, nicht behauptet.

Was beim Weglassen verlorengeht

„Erkennbar” fällt weg, und jede verschwiegene Tatsache wird pflichtwidrig. Jede Seite trägt aber ihr eigenes Informationsrisiko.

Gleichwertig formuliert

„Aufzuklären ist über Umstände“ ↔ „Eine Aufklärungspflicht besteht über Umstände“

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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