Pflichtverletzung (§ 280 I 1 BGB)

Schuldrecht AT · Feld 1 · D-1.01 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Pflichtverletzung ist das objektive Zurückbleiben hinter dem Pflichtenprogramm des Schuldverhältnisses — sei es hinter einer Leistungspflicht (§ 241 I BGB), sei es hinter einer Rücksichtspflicht (§ 241 II BGB); auf Verschulden kommt es dabei nicht an.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • objektive Zurückbleiben hinter dem Pflichtenprogramm des Schuldverhältnisses
  • Leistungspflicht
  • Rücksichtspflicht
  • Verschulden
  • nicht

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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