Der Wortlaut
Pflichtverletzung ist das objektive Zurückbleiben hinter dem Pflichtenprogramm des Schuldverhältnisses — sei es hinter einer Leistungspflicht (§ 241 I BGB), sei es hinter einer Rücksichtspflicht (§ 241 II BGB); auf Verschulden kommt es dabei nicht an.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- objektive Zurückbleiben hinter dem Pflichtenprogramm des Schuldverhältnisses
- Leistungspflicht
- Rücksichtspflicht
- Verschulden
- nicht