Schuldverhältnis (§ 241 I 1 BGB)

Schuldrecht AT · Feld 0 · D-0.04 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Schuldverhältnis im engeren Sinn ist die einzelne Forderung, kraft deren der Gläubiger berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern; Schuldverhältnis im weiteren Sinn ist das gesamte Rechtsverhältnis, aus dem die Leistungspflichten und die Rücksichtspflichten des § 241 II BGB fließen.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • engeren Sinn
  • einzelne Forderung
  • Gläubiger berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern
  • weiteren Sinn
  • gesamte Rechtsverhältnis

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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