Der Wortlaut
Schuldverhältnis im engeren Sinn ist die einzelne Forderung, kraft deren der Gläubiger berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern; Schuldverhältnis im weiteren Sinn ist das gesamte Rechtsverhältnis, aus dem die Leistungspflichten und die Rücksichtspflichten des § 241 II BGB fließen.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- engeren Sinn
- einzelne Forderung
- Gläubiger berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern
- weiteren Sinn
- gesamte Rechtsverhältnis