Verwaltung des Nachlasses

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Feld 7 · D-7.03 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Verwaltung ist jede Maßnahme der Erhaltung, Sicherung, Nutzung und Bewirtschaftung des Nachlasses, die ein bestehendes Recht nicht unmittelbar verändert – Reparatur, Neuvermietung, Prozessführung. „Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu“ (§ 2038 I 1 BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • jede Maßnahme der Erhaltung, Sicherung, Nutzung und Bewirtschaftung
  • nicht unmittelbar verändert
  • gemeinschaftlich

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 2038 I 1 BGB · am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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