Notgeschäftsführung

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Feld 7 · D-7.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln kann jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen treffen“ (§ 2038 I 2 Hs. 2 BGB). Notwendig ist eine Maßregel, ohne die dem Nachlassgegenstand ein Schaden droht, der sich bei Zuwarten nicht mehr oder nur mit erheblichem Mehraufwand abwenden lässt. Bloße Zweckmäßigkeit genügt nicht, Verbesserung ist keine Erhaltung mehr, und die Maßregel muss so dringlich sein, dass die Mitwirkung der anderen nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • zur Erhaltung notwendigen Maßregeln
  • jeder Miterbe ohne Mitwirkung der anderen
  • Schaden droht, der sich bei Zuwarten nicht mehr oder nur mit erheblichem Mehraufwand abwenden lässt
  • Bloße Zweckmäßigkeit
  • Verbesserung
  • nicht rechtzeitig zu erlangen

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 2038 I 2 Hs. 2 BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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