Der Wortlaut
Kernbereich der Scheidungsfolgen ist der Bereich, dessen Abbedingung um so eher gegen die guten Sitten verstößt (§ 138 I BGB), je näher ihm die ausgeschlossene Folge steht. Die Rangfolge lautet nach st. Rspr. des BGH: Betreuungsunterhalt – Alters- und Krankheitsunterhalt sowie gleichrangig Versorgungsausgleich – Aufstockungsunterhalt – Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich liegt am weitesten außen und ist grundsätzlich frei verfügbar (§ 1408 I BGB, § 1414 S. 2 BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- um so eher gegen die guten Sitten verstößt
- je näher ihm die ausgeschlossene Folge steht
- Betreuungsunterhalt – Alters- und Krankheitsunterhalt sowie gleichrangig Versorgungsausgleich – Aufstockungsunterhalt – Zugewinnausgleich
- Zugewinnausgleich liegt am weitesten außen
- frei verfügbar
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 138 I BGB · am Gesetz gebildet