Instruktionsfehler (§ 3 I lit. a, b ProdHaftG, § 823 I BGB)

Lehrstoff · Feld 6 · D-6.11 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Ein Instruktionsfehler liegt vor, wenn Produkt und Fertigung fehlerfrei sind, Gebrauchsanweisung oder Warnung den Benutzer aber nicht hinreichend über die Gefahren unterrichten, die dem Erzeugnis bei dem „Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann“, anhaften und die er selbst nicht erkennt. Zu warnen ist auch vor den Folgen der Gefahr, und der Hinweis muss sich vom übrigen Text abheben.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Gebrauchsanweisung oder Warnung
  • nicht hinreichend über die Gefahren unterrichten
  • Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann
  • selbst nicht erkennt
  • auch vor den Folgen
  • abheben

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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