Der Wortlaut
„Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, daß er dem Geschädigten innerhalb eines Monats, nachdem ihm dessen diesbezügliche Aufforderung zugegangen ist, den Hersteller oder diejenige Person benennt, die ihm das Produkt geliefert hat“ (§ 4 III 1 ProdHaftG).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden
- jeder Lieferant
- innerhalb eines Monats
- Aufforderung
- Hersteller
- Person benennt, die ihm das Produkt geliefert hat
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
Gesetzeswortlaut