Importeur (§ 4 II ProdHaftG)

Lehrstoff · Feld 6 · D-6.05 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt“ (§ 4 II ProdHaftG).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit
  • Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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