Der Wortlaut
„Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt“ (§ 4 II ProdHaftG).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit
- Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
Gesetzeswortlaut