Der Wortlaut
Betriebsbezogen ist ein Eingriff, der sich gegen den Betrieb als solchen richtet und ihn in seinem Bestand oder in seiner Betätigung trifft – nicht ein Eingriff, der nur zufällig ein vom Betrieb ablösbares Recht oder Rechtsgut berührt (BGH, Urt. v. 09.12.1958 – VI ZR 199/57 = BGHZ 29, 65).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- gegen den Betrieb als solchen richtet
- in seinem Bestand oder in seiner Betätigung trifft
- nur zufällig ein vom Betrieb ablösbares Recht oder Rechtsgut berührt