Der Wortlaut
Eigentumsverletzung ist die Substanzverletzung – Beschädigung oder Zerstörung der Sache –, die Sachentziehung – dauernde Entziehung des Besitzes ohne Einwirkung auf die Sache – und die Entziehung des Gebrauchs. Wer eine von vornherein mangelhafte Sache erwirbt, hat kein unversehrtes Eigentum verloren. Dieses Äquivalenzinteresse trägt das Kaufrecht (Stoffgleichheit).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Substanzverletzung
- Sachentziehung
- Entziehung des Gebrauchs
- von vornherein mangelhafte Sache
- kein unversehrtes Eigentum verloren
- Äquivalenzinteresse
- Stoffgleichheit